Verkaufs- & Lieferbedingungen

Zufolge der Auftragserteilung, ganz gleich, ob diese schriftlich, telefonisch oder in sonstiger Form erfolgen, haben die nachfolgenden Punkte der Verkaufs-und Lieferbedingungen Rechtswirksamkeit erlangt. Abweichende Bedingungen des Käufers zufolge besonderer Einkaufsbedingungen erfordern zur Erlangung der Gültigkeit unsere schriftliche Anerkennung.

1) Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist,

exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend, einen eventuellen Zwischenverkauf oder Rücktritt von unserem Angebot behalten wir uns vor. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.

2) Die Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab unserem Lager. Zusagen bezüglich der Lieferzeit werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Bei Lieferverzug wird jeglicher Schadenersatzanspruch ausgeschlossen.

3) Bei Sonder- und /oder Werksbestellungen wird jegliche Retournahme ausgeschlossen.

4) Reklamationen jeder Art sind spätestens innerhalb 8 Tagen nach Waren- oder Rechnungserhalt geltend zu machen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

5) Pläne, Skizzen, EDV-Dateien sowie zur Verfügung gestellte Muster und sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Maßangaben sind unverbindlich, Konstruktionsänderungen vorbehalten.

6) Unsere Rechnungen sind innerhalb 15 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Wir behalten uns vor, abweichende Zahlungsbedingungen festzulegen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 4% über dem jeweiligen Euriborsatz verrechnet. Für Kleinaufträge mit einem Nettofakturenwert unter € 100,- sind wir berechtigt eine Bearbeitungsgebühr einzuheben.

7) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

8) Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Der Übernehmer hat stets zu beweisen, daß der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits    vorhanden war.

9)  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Die Anfechtung unserer Forderungen ist ausgeschlossen.

Nach oben scrollen